Mit Sonnenbrillen gegen Schnupfen
Sonnenbrillen sind nicht nur am Strand oder beim Wandern nützlich. Im Auto haben sie Vor- und Nachteile. Aber sind unverzichtbar.
Bundesweit blauer Himmel und richtig heißes Sommerwetter – beide haben auch ihre Schattenseiten. Autofahrer fühlen sich in ihren Kabinen gestresst, reißen die Fenster auf oder drehen die Klimaanlage auf Frost. Tags drauf sind die Augen entzündet, der Hals kratzt. Das kann eine Sonnenbrille verhindern.
Sonnenbrillen bieten Autofahrern quasi doppelten Schutz. Wenn sie gut angepasst sind, können sie direkten Luftzug, wie er aus dem Armaturenbrett strömt, von den Augen abhalten und so eine Entzündung vermeiden. Die holt man sich schnell, wenn die Klimaanlage auf tiefe Stufen reguliert wird. Viele Betriebsanleitungen empfehlen auch bei größter Hitze nicht unter 21 Grad zu drehen, wenn das Auto in Fahrt gekommen ist. Um eine überhitze Karosserie schnell bewohnbar zu machen, sind „Low“ oder 18 Grad durchaus sinnvoll – aber dann sollte man nicht im Auto sitzen, sondern kurz daneben stehen. Doch auch hier gilt, wie umgekehrt im Winter: Unnötiger Motorlauf ist zu vermeiden. Wenn im Auto 21 oder 22 Grad erreicht sind, muss die Klimaanlage natürlich weiter arbeiten. Brillenträger sind auch dann vor Zugluft besser geschützt.
Eine ständig getragene Sonnenbrille hat zudem den Vorteil, dass sie vor direkter Blendung schützt – wenn die Straße eine andere Richtung nimmt. Im Verbund mit der Sonnenblende kann man so schnell brauchbare Fahrbedingungen erreichen.
Dass nicht alle Sonnenbrillen sind fürs Auto fahren geeignet hat jetzt der Auto Club Europa (ACE) gemeldet. Zwar sei eine gute Sonnenbrille grundsätzlich der wirksamste Schutz gegen das helle Licht. Doch sollte auf die Farbe der Gläser und die Tönung geachtet werden. Sind die Brillengläser beispielsweise rot, blau oder orange, sollten sie im Straßenverkehr nicht genutzt werden, denn sie könnten die Farben von Straßenschildern und Ampeln verfälschen. Auch dürfen die Sonnenbrillen nicht zu stark getönt sein. Die sogenannte Blendschutzkategorie gibt Aufschluss darüber. Bis Stufe 3 lassen die Gläser noch ausreichend Licht durch, ab Kategorie 4 sollten jedoch Autofahrer darauf verzichten. Denn wer die Straße kaum noch sieht, handelt fahrlässig und muss mit 10 Euro Bußgeld rechnen. Informationen zur Lichtdurchlässigkeit stehen auf der Innenseite der Bügel, der Aufdruck „Cat.3“ entspricht beispielsweise der Blendschutzkategorie 3.
Vorsicht ist auch notwendig, wenn man Straßen mit Tunnels nutzt. Auch in beleuchteten Tunnels verliert man schnell die Sicht, wenn man eine Sonnenbrille trägt. Brillengläser, die sich selbst abdunkeln, reagieren nicht schnell genug. Deshalb sollte man diese vor den Tunnels abnehmen. Wer korrigierende Brillen trägt, sollte ohnehin auf solche Gläser verzichten und stattdessen eine vom Optiker ausgemessene Sonnenbrille kaufen.