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Neue Mangelkategorie bei der Hauptuntersuchung

Bei der Hauptuntersuchung kommt zu den bisherigen Kategorien "Ohne Mangel", "Geringer Mangel", "Erheblicher Mangel" und "Verkehrsunsicher" eine weitere Kategorie hinzu.

 ©Dekra

Bei der Hauptuntersuchung (HU) wird es ab 20. Mai 2018 Änderungen geben. Die neuen Vorgaben der EU-Richtlinie werden zu diesem Zeitpunkt in nationales deutsches Recht umgesetzt. Die meisten Änderungen werden Autofahrer nach Einschätzung der Prüforganisiation Dekra im Normalfall gar nicht bemerken. Neu ist dagegen eine zusätzliche Mangelkategorie, die im Rahmen der EU-Harmonisierung eingeführt wird.

Zu den bisherigen Kategorien „Ohne Mangel“, „Geringer Mangel“, „Erheblicher Mangel“ und „Verkehrsunsicher“ kommt nun die zusätzliche Einstufung „Gefährlicher Mangel“. Dieses Prüfergebnis stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie „Verkehrsunsicher“ dar. Damit bescheinigt der Prüfier dem Halter, dass diese Mängel an seinem Fahrzeug den Verkehr gefährden. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur wird aber noch als vertretbar angesehen. Bei der Einstufung als „Verkehrsunsicher“ muss – wie bisher auch – unmittelbar die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden.

Ansonsten ändern sich laut Dekra Einstufungen oder Bezeichnungen einzelner Mängel. Das geschieht vor allem wegen begrifflicher Präzisierungen und betreffen meist die Arbeit der Prüf- und Sachverständigenorganisationen, weniger das HU-Ergebnis für die Fahrzeughalter. Auch auf den Umfang und die Prüftiefe der Untersuchung hat die neue Richtlinie kaum Auswirkungen.

ampnet/jri