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Wichtige Regeln im Autobahnstau

Tag für Tag bilden sich auf Autobahnen lange Staus. Wie viele Fehler man machen kann, wenn nichts mehr nach vorne geht, hat jetzt der ADAC zusammengestellt. Doch nicht alle der Regeln und Verbote sind so ohne weiteres nachzuvollziehen.

Im Stau muss Platz für die Rettung sein ©Rainer Sturm ADAC

„Wer im Stau steht, darf die Fahrbahn grundsätzlich nicht betreten. Weder ein "menschliches Bedürfnis" noch das Wickeln eines Kindes stellen einen vom Gesetzgeber anerkannten Notfall dar. In solchen Fällen heißt es, bis zum nächsten Park- oder Rastplatz weiterzufahren. Das Betreten ist nur erlaubt, um einen Unfall abzusichern. Wer sich nicht daran hält, muss 10 Euro Verwarnungsgeld zahlen.“ – Soweit die ADAC-Juristen.  Die Realität, zumindest in lange Zeit anhaltenden Staus, sieht anders aus. Menschliche Bedürfnisse kann man nicht zum nächsten Parkplatz (mit WC) transportieren, wenn der Verkehr stillsteht. Auch kann man niemand zumuten, auf das Wickeln eines Kindes zu verzichten, wenn bei brütender Hitze und bei genügend Erkenntnissen aus dem Verkehrsfunk auch in der nächsten Zeit nicht mit einem Wiederanrollen des Verkehrs zu rechnen sein wird. Das räumt auch der ADAC ein: „Steht der Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperrung für lange Zeit, wird die Polizei bei kurzem Aussteigen auf eine Anzeige verzichten.“

Rein juristisch gesehen ist auch während eines Staus das Telefonieren ohne Freisprechanlage strikt verboten. Wer sich nicht daran hält, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme: Wenn der Motor ausgeschaltet ist und das Auto steht, darf telefoniert werden.

Die entscheidende Regel, also das A und O auf der Autobahn, ist die „Rettungsgasse“. Denn die Rettungskräfte dürfen auf keinen Fall behindert werden. Bleibt der Notarzt oder der Rettungssanitäter im Stau stecken, erleiden Unfallopfer unter Umständen bleibende Schäden. In Österreich, wo die Autobahngesellschaft ASFINAG eine viel beachtete Werbekampagne für die Rettungsgasse gestartet hat, drohen sogar Bußgelder im vierstelligen Bereich!

Bereits bei stockendem Verkehr muss die Rettungsgasse gebildet werden. Daher ist es wichtig, ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, ist es meist nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen nach links und rechts auszuweichen. Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen je Richtung weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus. Wer auf dem mittleren oder rechten Fahrstreifen unterwegs ist, orientiert sich nach rechts. Auf vierspurigen Autobahnen in Deutschland ist die Rettungsgasse in der Mitte zu bilden.

Unklarheiten gibt es auch beim Thema Seitenstreifen. Er ist nicht dazu da, um schneller zum Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen. Wer ihn dennoch benutzt, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Rückwärtsfahren oder gar wenden ist auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

eba mit Material vom ADAC