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Dies sind die häufigsten Bußgelder im Winter

Eine Winterlandschaft kann wunderschön sein. Schnee und Eis machen Autofahrern aber das Leben schwer. Und es drohen saisonbedingte Bußgelder.

 ©Uschi Dreiucker Pixelio

Der Winter ist da. Das konnte man in der vergangenen Woche vor allem in Süddeutschland, aber auch in vielen anderen Teilen des Landes erleben. Auch wenn es in den kommenden Tagen wieder etwas wärmer werden könnte, gibt es im Winter beim Autofahren dennoch einiges zu beachten.

Los geht es schon vor der Fahrt: Das Auto muss vor dem Start vollständig von Eis und Schnee befreit sein. Nur ein Guckloch freizukratzen, reicht laut ADAC nicht. Hat man nicht die komplette Rundumsicht, kann es nicht nur gefährlich werden, es droht auch ein Bußgeld von 10 Euro. Auch das Dach und die Motorhaube müssen vom Schnee befreit sein, sonst wird es durch herabfallenden Schnee während der Fahrt vor allem für den Folgeverkehr gefährlich. Hier wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig. Übrigens: Ist das Kennzeichen wegen Schnee nicht gut lesbar, sollte dies auch freigemacht werden, denn sonst droht ein Bußgeld von fünf Euro.

Das Warmlaufenlassen des Motors ist zwar beliebt, aber verboten. Es ist nicht nur schlecht für die Umwelt, sondern führt auch zu einem Bußgeld wegen unnötigen Lärms und vermeidbaren Belastungen für die Umwelt in Höhe von bis zu 80 Euro.

In Deutschland gibt es zwar keine generelle Winterreifenpflicht, aber eine situative: Sobald die Straßenverhältnisse winterlich sind, müssen Winterreifen aufgezogen sein. Fährt man ohne sie und wird dabei erwischt, droht ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Auch der Halter kann dann mit 75 Euro plus Punkt belangt werden.

Grundsätzlich gilt immer: Den Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst fahren. Das ist insbesondere im Winter wichtig, denn die Straßen können durch Schnee und Frost schnell glatt und unberechenbar werden. Daher vorausschauend und vorsichtig fahren, also Geschwindigkeit anpassen und einen größeren Abstand zum Vorausfahrenden einhalten. Ansonsten kann ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg drohen.

Kommt zusätzlich zu Sach- oder Personenschäden, können sich die genannten Bußgelder nicht nur erhöhen, gegebenenfalls begeht man je nach Einzelfall auch eine Straftat. ADAC Tipp: Will man ein Gefühl für die Straßenverhältnisse bekommen, lohnt sich ein kurzer Bremstest. Dabei aber immer den Verkehr im Auge haben. Im Winter außerdem immer lieber ein bisschen mehr Fahrtzeit einplanen.

von Gerhard Mauerer