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EM 2016: So wird dein Auto zum Fan-Mobil

Bald ist es wieder so weit: König Fußball regiert in ganz Europa. Viele Autofahrer zeigen dieser Tage Flagge. Der Zubehörhandel hält dafür zahlreiche Deko-Accessoires in Schwarz-Rot-Gold bereit. Bei aller Fan-Euphorie sollte allerdings auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs geachtet werden. Nicht alles ist erlaubt.

 ©Markus Kaiser Pixelio

Bereits vor dem Start der Fußball-EM ist im Handel diverses Flaggenzubehör fürs Auto erhältlich. Ob Klemm- oder Steckfahne, Magnetflagge, Fan-Flosse oder Spiegelbikini: die Auswahl ist groß. Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen warnt jedoch vor zu euphorischem Dekorationswahn. Grundsätzlich sind Fahrzeughalter für die Sicherheit ihres Fahrzeugs verantwortlich: die Sicht darf nicht eingeschränkt sein; werden andere Verkehrsteilnehmer durch verlorene Teile oder Ladung des Vorausfahrenden in Mitleidenschaft gezogen, ist dieser dafür haftbar.

Achmed Leser empfiehlt beim Anbringen von Autoflaggen, generell die Informationen und Nutzungshinweise des Herstellers zu beachten. „Die vom Hersteller angegebene zulässige Maximalgeschwindigkeit sollte nie überschritten werden“, rät Leser. „Erfahrungen zeigen, dass Klemmfahnen für die Seitenscheiben nur bis zu einer Geschwindigkeit von 50 km/h sicheren Halt bieten. Magnetfahnen und Fan-Flossen fürs Dach halten höhere Geschwindigkeiten bis etwa 100 km/h aus“, weiß der Unfallexperte. Wer längere Strecken außerhalb von Ortschaften unterwegs ist, sollte die Fan-Deko sicherheitshalber vorübergehend entfernen.

Die sogenannten Bikini-Überzieher für Spiegelkappen sind nicht für alle Fahrzeuge zulässig. Wessen Fahrzeug über Blinkleuchten oder Assistenzsysteme wie einen Totenwinkelwarner im Außenspiegel verfügt, muss auf den Flaggenschmuck verzichten. Achmed Leser zieht die Bikini-Flaggen allerdings dennoch kritisch. „Die Passform der Spiegelkappenüberzieher ist nicht für jeden Fahrzeugspiegel geeignet. Sie werden nur über einen Gummizug gehalten. „Werden Teile der Spiegelfläche verdeckt und so das Sichtfeld des Fahrers eingeschränkt, droht nicht nur ein Bußgeld, im schlimmsten Fall werden andere Verkehrsteilnehmer nicht rechtzeitig wahrgenommen“, gibt Leser zu bedenken. 

von Gerhard Mauerer