Frittenfett im Tank: Berlin macht den Weg frei
In Deutschland können Autofahrer künftig ihre Fahrzeuge unter anderem auch mit altem Speiseöl betanken. Auch andere Neuerungen wurden nun auf den Weg gebracht.
Das Bundeskabinett hat eine Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen gebilligt. Mit der Aufnahme der Dieselkraftstoffnorm DIN EN 15940 wird die Grundlage geschaffen, dass klimaschonende synthetische Kraftstoffe wie grünstrombasierter E-Diesel und biogenes HVO zukünftig an öffentlichen Tankstellen in Deutschland vertrieben werden können. Zudem wird der Weg zur Einführung von Diesel der Sorte B10 frei, also Kraftstoff mit zehn- statt aktuell siebenprozentiger Biobeimischung. „Die Fahrzeughersteller sind nun am Zug, ihre Dieselmodelle für B10 freizugeben“, sagte Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn Bundesverband Mittelstand Energie (Uniti).
In vielen europäischen Ländern können Autofahrer bereits seit Längerem klimaschonenden Dieselkraftstoff wie biogenes HVO („Hydrotreated Vegetable Oil“), der aus Abfällen sowie Ölen und Fetten aus Reststoffen hergestellt wird, tanken. HVO sowie grünstrombasierter E-Diesel können wichtige Bausteine zur Erreichung der Klimaschutzziele im Straßenverkehr bilden, bieten sie doch ein hohes CO2-Emissionsminderungspotential für Neu- und Bestandsfahrzeuge. In Deutschland ist der Vertrieb dieser Kraftstoffe an öffentlichen Tankstellen bislang nicht möglich, obwohl sie von vielen Fahrzeugherstellern für den Einsatz in Dieselfahrzeugen bereits freigegeben wurden, betont Uniti. Die Bundesrepublik sei eines der wenigen EU-Mitgliedsländer, die die europäische Zulassung von Kraftstoffen der Norm 15940 national noch nicht umgesetzt haben.
„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung mit ihrer heutigen Entscheidung den Weg für den Vertrieb von klimaschonendem Diesel an öffentlichen Tankstellen freimacht. Damit wird endlich die Option geschaffen, diesen auch als Reinkraftstoff zu vertreiben und einzusetzen“, sagte Elmar Kühn. Die Länder müsssen der Änderung noch im Bundesrat zustimmen, damit sie Mitte April 2024 in Kraft treten kann.
Kritisch sieht der Verband dagegen, dass das federführende Bundesumweltministerium nicht auf Forderungen der Kraftstoffbranche eingegangen ist, die Schutzsortenregelung bei Super E5 abzuschaffen. Sie gibt vor, dass an Tankstellen, die Super E10 haben immer auch Super E5 angeboten werden muss. Uniti sieht darin ein Hemmnis für die flächendeckende Einführung von klimafreundlichen Kraftstoffen, da die Kapazitäten an den Tankstellen begrenzt sind.