Neue Verkehrsregeln in Österreich
Österreich hat einige Verkehrsregeln geändert. Das betrifft auch Winterurlauber ab 1.1.2019.
Unsere österreichischen Nachbarn sind in der Entwicklung verkehrsrechtlicher Vorschriften manchmal einige Schritte weiter als wir. Besonderes Augenmerk richtet der Gesetzgeber auf die Befolgung wichtiger Regeln. Während hierzulande über die (oft fehlende) Rettungsgasse heftig diskutiert wird, ahnden die Nachbarn für das Befahren einer Rettungsgasse jetzt strenger und nachhaltiger: Nach Rechtskraft der Bestrafung (der Strafrahmen kann bis 2180 Euro reichen) wird der Verkehrssünder mit einem „Vormerkdelikt“ in einer zentralen Datei gespeichert.
Von der Neuregelung sind auch Fahrer einspuriger Fahrzeuge betroffen, wenn sie ein Einsatzfahrzeug behindern.
Die erste Vormerkung hat im Prinzip keine Folge, sie ist quasi nur ein „Punkt“, also sozusagen die „gelbe Karte“. Wer aber innerhalb von zwei Jahren zwei Vormerkungen erhalten hat, muss eine Maßnahme absolvieren, die dazu dient, der Kraftfahrerin oder dem Kraftfahrer zu helfen, Einsicht in das Fehlverhalten zu gewinnen. Kommt es innerhalb der zwei Jahre zu einem dritten Verstoß, muss der Führerschein für mindestens drei Monate abgegeben werden.
Im Sommer 2018 wurde auf dreispurigen Autobahnen versuchsweise Tempo 140 (statt 130 km/h) eingeführt. 2019 sollen solche Tests auch auf zweispuren Autobahnen ermöglicht werden, aber die Strecken sind noch nicht festgelegt.
Die Entwicklung des automatischen Fahrens wird erleichtert: Erlaubt sind künftig Systeme, die sämtliche Fahraufgaben beim Ein- und Ausparken mit einer automatischen Lenkfunktion übernehmen können. Bei solchen Autos darf der Fahrer seinen Sitzplatz verlassen, muss aber in Sichtweite seines Fahrzeugs bleiben und mit einem Notfallsender jederzeit das System deaktivieren können.