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Niederlage vor Gericht für "Knöllchen-Horst"

Der Mann, der als "Knöllchen-Horst" bekannt ist, hat vor dem Verwaltungsgericht Göttingen eine Niderlage einstecken müssen. "Knöllchen-Horst" hat in den vergangenen Jahren zehntausende Verkehrsteilnehmer angezeigt.

 ©GDV

Schlappe vor Gericht für "Knöllchen-Horst". Das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden, dass eine Privatperson andere Verkehrssteilnehmer nicht filmen darf, um deren vermeintliche Verkehrssünden zu dokumentieren, wenn sie nicht selbst betroffen ist.

Der Mann aus Niedersachsen musste im Zusammenhang mit seiner privaten Jagd auf Verkehrssünder somit eine juristische Niederlage einstecken.

Laut dem Gericht darf der Kläger eine sogenannte Dashcam nicht verwenden, um vermeintliche Verkehrsverstöße zu dokumentieren, teilen die Experten von ARAG mit.

"Knöllchen-Horst" hatte in den vergangenen Jahren zehntausende Verkehrsteilnehmer angezeigt – dabei ging es vor allem um angebliche Park-Verstöße (VG Göttingen, Az.: 1 A 170/16).

von Gerhard Mauerer