Unterschätzte Gefahr: Kopfhörer im Straßenverkehr
Immer wieder sieht man Radfahrer oder auch Autofahrer mit Kopfhörern. Ist das eigentlich erlaubt? Wie sind die Regelungen?
Im Straßenverkehr gilt nicht nur „Augen auf“ gilt, sondern auch „Ohren auf“. Um sich als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger sicher zu orientieren, ist das Gehör wichtig. Daher warnen zum Beispiel alle ab Juli 2021 neu zugelassenen Elektroautos und Hybridfahrzeuge beim Rangieren und langsamer Fahrt wegen des fehlender Abroll- und Motorengeräusche mit einem künstlich erzeugtem Geräusch. Sondersignale wie das Martinshorn von Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen und anderen Hilfsorganisationen setzen ebenfalls auf akustische Warnung. Wie steht es da um die Nutzung von Kopfhörern im Straßenverkehr, um seine Lieblingsmusik, Podcasts oder Hörbücher zu genießen oder zu telefonieren?
Eine glasklare Regelung gibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vor. Hier heißt es lediglich in Paragraf 23 („Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden“): „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ Auf keinen Fall darf also mit aufgesetzten Kopfhörern und hoher Lautstärke am Straßenverkehr teilgenommen werden. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) empfiehlt daher, am besten ganz auf Kopfhörer zu verzichten. Das gilt gerade für Modelle, die beidseitig im Ohr getragen werden oder die Ohren komplett umschließen, hier insbesondere alle Kopfhörer mit aktiver Unterdrückung von Umgebungsgeräuschen. Auf der anderen Seite können aber Kopfhörer als Freisprechanlage genutzt werden.
Die GTÜ mahnt vor diesem Hintergrund zum verantwortlichen Umgang mit Kopfhörern im Straßenverkehr – dazu gehört die Wahl eines schalldurchlässigen Modells und eine nicht zu hohe Lautstärke. Dies gilt für alle Verkehrsteilnehmer vom Autofahrer bis zum Fußgänger. Kritisch werden können Kopfhörer spätestens bei einem Unfall: Wegen eingeschränkter akustischer Wahrnehmung kann dem Nutzer kann eventuell eine Teilschuld zugewiesen werden, was sich auf die Versicherungsleistungen auswirken kann. Stellt die Polizei bei einer Kontrolle fest, dass ein Fahrer wegen zu lauter Kopfhörer sein Umfeld nicht ausreichend wahrnehmen kann, wird üblicherweise ein Bußgeld von 10 Euro verhängt.
Der Ablenkungseffekt gerade durch laute Musik beschränkt sich übrigens nicht nur auf die verringerte Hörfähigkeit. Der Hörer zieht sich auch in eine eigene „Blase“ zurück. Psychologen sprechen hier vom „Auditory Bubble Effect“.
Inzwischen gibt es aber auch erste Ideen, aus der Not eine Tugend zu machen. So wurde kürzlich über ein neues Patent von Apple berichtet. Eine neuartige Technik könnte kritische Situationen im Straßenverkehr frühzeitig erkennen und den Nutzer zum Beispiel durch Unterbrechen der Wiedergabe akustisch warnen.