Wenn das Auto beim Abschleppen beschädigt wird
Wurde Ihr Auto im Auftrag der Straßenverkehrsbehörde abgeschleppt und dabei beschädigt, haftet sie auch für Schäden erklärt Frank Mauelshagen, Kfz- Experte von der ERGO. Denn seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2014 ist dafür nicht mehr das von der Behörde beauftragte Abschleppunternehmen verantwortlich.
Dieses handelt in solchen Fällen „hoheitlich" und kann deshalb nicht auf Schadenersatz verklagt werden.
Autofahrer müssen sich bei Schäden also direkt an die Behörde wenden. Am besten überprüfen Sie Ihr Fahrzeug gleich beim Abholen auf Beschädigungen. Achten Sie auf die Felgen, Lackschäden durch Haltebänder und Reifenschäden. Bei Fahrzeugen, die auf einer Abschleppachse fixiert und mit einer rollenden Achse abgeschleppt werden, können Beschädigungen an Getriebe oder Lenkung auftreten. Wichtig: Holen Sie das abgeschleppte Fahrzeug nicht ohne Zeugen ab! Auch Fotos des Schadens sind für die Anzeige hilfreich.