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Wie man Wildunfälle vermeiden kann

Im Durchschnitt gibt es in Deutschland täglich 643 Wildunfälle. Die Gefahr dabei ist nicht zu unterschätzen. Doch wer bestimmte Tipps berücksichtigt, kann sein Unfallrisiko verringern.

 ©AR

Das Risiko von Wildunfällen steigt: Im vergangenen Jahr gingen nach Angaben des Automobilclubs von Deutscbhland (AvD) 234.860 Verkehrsunfälle mit Wildtieren in die Statistik ein. Das entspricht rechnerisch 643 Fällen pro Tag. Gegenüber dem Vorjahr beträgt der Anstieg aller Wildunfälle nur knapp ein Prozent, jedoch sind die Unfälle mit Damwild um acht Prozent und die mit Rotwild um 11,3 Prozent gestiegen, während Schwarzwild (Wildschweine) als Unfallgegner gleichzeitig um fast ein Drittel zurückgegangen sind. Dennoch sind Zusammenstöße mit Wildschweinen mittlerweile auch nicht mehr in Städten, etwa in der Nähe von Grünanlagen, auszuschließen. Die meisten Wildtiere sind vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung aktiv, die jetzt im Herbst früher einsetzt.

Die Energie, die bei einer Kollision mit einem Tier frei wird, ist beträchtlich und steigt in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit beim Aufprall exponentiell. Wird ein 20 Kilogramm wiegender Rehbock mit Tempo 60 angefahren, beträgt die Wucht des Aufpralls rund 800 Kilogramm. Speziell bei Reh-, Dam- und Rotwild mit ihren langen Beinen, sind Zusammenstöße für alle Beteiligten in der Regel fatal: Stoßstange und Kühlergrill des Autos hauen dem Tier buchstäblich die Beine weg. Der Körper des Tieres landet auf der Motorhaube und trifft anschließend nahezu ungebremst auf die Windschutzscheibe. Die bietet oft nicht ausreichenden Schutz, so dass das Tier durchaus auch im Fahrzeuginneren landen kann.

Um das Risiko eines Wildunfalls zu reduzieren, rät der AvD zu folgenden Verhaltensmaßnahmen vor und nach dem Zusammenstoß:

– Zu Wildwechsel kann es nicht nur in Waldgebieten kommen, sondern auch am Rand entlang von waldnahen Feldern und Wiesen. Auch in der Nähe städtischer Grünanlagen ist mit Wildtieren zu rechnen. Warnschilder daher unbedingt beachten.

– Die größte Gefahr droht bei Nebel, während der Morgen- und Abenddämmerung sowie bei Nacht.

– Auf neuen Straßen durch Waldgebiete und entlang von Feldern besteht ein nochmals erhöhtes Risiko, da das Wild seine Wechsel lange Zeit beibehält.

– Die Aufmerksamkeit nicht nur auf den Bereich rechts der Fahrbahn richten. Wild kann von beiden Seiten aus auf die Straße treten!

– Die Geschwindigkeit und Fahrweise den Sicht- und Witterungsverhältnissen anpassen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass die Geschwindigkeit so zu wählen ist, dass innerhalb der vom Lichtkegel ausgeleuchteten Strecke gestoppt werden kann.

– Tauchen etwa Rehe oder Wildschweine am Straßenrand auf, bremsen und hupen, um die Tiere zu verscheuchen. Achtung: Wildlebende Tiere sind selten allein unterwegs, es ist mit Nachzüglern zu rechnen.

– Bei Dunkelheit möglichst mit Fernlicht fahren. Die vergleichsweise großen Tieraugen reflektieren das Licht, was ihre Erkennbarkeit etwas verbessert. Sind helle Punkte im Seitenbereich der Fahrbahn erkennbar, sofort abblenden. Andernfalls können die Tiere die Orientierung verlieren und laufen dann instinktiv auf die Lichtquelle zu oder bleiben stehen.

– Heftige Ausweichmanöver vermeiden, wenn ein Tier plötzlich im Scheinwerferlicht auftaucht. Das birgt die Gefahr, die Kontrolle über das Auto zu verlieren und weitere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

– Erscheint ein Zusammenstoß unvermeidbar, bremsen und das Lenkrad gerade halten, um die Aufprallgeschwindigkeit möglichst gering zu halten und die vordere Knautschzone des Autos bestmöglich zu nutzen.

– Kam es zum Zusammenstoß, sofort anhalten, Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern. Das Warndreieck in ausreichender Entfernung (Minimum 100 Meter) aufstellen. Bei Dunkelheit die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet lassen. Gegebenenfalls verletzten Personen helfen und einen Notruf absetzen.

– Befindet sich das angefahrene Wild auf der Straße oder am Fahrbahnrand, nicht anfassen – Tollwutgefahr. Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Deshalb neben der Polizei später auch den Förster informieren. Flüchtet ein verletztes Tier, sollte man sich die Bewegungsrichtung merken.

– Sofern es die Verhältnisse zulassen, Fotos von der Unfallstelle, dem Tier und den Beschädigungen am Fahrzeug machen. Dabei aber auf keinen Fall die Unfallspuren beseitigen, bevor die Unfallaufnahme abgeschlossen ist.

Wenn vorhanden, erstattet die Teilkasko die Schäden am Auto, sofern diese durch eine Kollision mit „Haarwild“ entstanden sind. Als „Haarwild" definieren die Versicherer z.B. Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, Hasen, nicht aber Vögel. Einige Versicherer haben den Schutz mittlerweile auf Unfälle mit Wirbeltieren erweitert. Ein Blick in die Police oder die Nachfrage bei der Versicherungsgesellschaft sorgt im Zweifelsfall für Klarheit. Viele Versicherungen verlangen in diesen Fällen die Vorlage einer Wildunfallbescheinigung, die der Förster bzw. Jagdpächter oder die Polizei ausstellen.

Der AvD weist darauf hin, dass eine Versicherung Schäden auch dann übernehmen muss, wenn diese nicht unmittelbar durch Kontakt mit einem Wildtier verursacht wurden. Wer beispielsweise dem Tier ausweicht, ohne es zu berühren, und dabei mit einem Baum kollidiert oder im Straßengraben landet, hat dennoch Anspruch auf Schadenersatz durch die Teilkasko. Da dann meist keine Wildspuren am Fahrzeug zu finden sind, ist es ratsam, Namen und Adresse von Zeugen oder Helfern zu notieren, denn der Autofahrer hat die Beweislast, dass der Schaden tatsächlich durch ein Ausweichmanöver wegen eines kreuzenden Wildes entstanden ist. Die herrschende Rechtsprechung sieht vor, dass ein Versicherer auch dann zahlen muss, wenn das Ausweichen vor einem Kleintier, etwa einem Fuchs, in einem Unfall mündet. Allerdings ist die Versicherung in solchen Fällen unter Umständen berechtigt, den Anspruch des Geschädigten zu kürzen. Kommt es bei der Durchsetzung von Ansprüchen zu Problemen, ist aufgrund der oftmals komplexen Rechtslage anwaltliche Hilfe ratsam, so der AvD.

von Gerhard Mauerer